Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltungsbereich • Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter Daniel Hallmann, awwwesome, Hasenweg 44, 41812 Erkelenz, – nachfolgend „Anbieter“- erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird oder wenn entgegenstehende AGB des Kunden bestehen.

(2) Die AGB sind Bestandteil des jeweiligen Auftrages und ergänzen die getroffenen Vereinbarungen. Die individuellen Auftragsregelungen gehen den AGB vor.

§2 Angebot • Vertragsschluss • Angebotsunterlagen

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes durch den Kunden.

(2) Der Kunde kann das Angebot durch Erklärung in Textform binnen einer Frist von maximal 2 Wochen ab Angebotsdatum erklären, sofern kein anderes Datum genannt wurde. Eine spätere Erklärung stellt einen Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar. Der Anbieter behält sich die Annahme der Kundenangebote vor. Der Anbieter ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung zu beginnen.

(3) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird vom Anbieter nicht akzeptiert bzw. bleibt eine Annahme explizit vorbehalten.

(4) Vertragspartner des Anbieters ist – vorbehaltlich einer expliziten anderweitigen Regelung - der jeweilige Auftraggeber und nicht ein etwaiger Kunde des Auftraggebers.

§3 Leistungsumfang • Vertragsgegenstand • Auftragsabwicklung • Mitwirkungspflichten

(1) Ziel des Vertrages ist es, die gewünschte Leistung derart anzufertigen, dass sie den Vorstellungen des Kunden unter Beachtung der kreativen Freiheit des Anbieters entspricht.

(2) Nach Bereitstellung der im Angebot festgehaltenen Anzahl von Entwürfen erfolgt eine ggfls. einmalige Korrekturphase. Die Anzahl etwaiger Korrekturschleifen sowie der Abstimmungsphasen ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot.

(3) Bei kreativen Tätigkeiten besteht Gestaltungsfreiheit welche lediglich durch explizite und zum Vertragsgegenstand gewordene Vorgaben des Kunden eingeschränkt wird.

(4)  Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich mit allen Informationen sowie Unterlagen und sonstigen Inhalte (Texte, Bilder o.ä.) zu versorgen, die der Anbieter für den Kunden in die zu erstellende Leistung implementieren soll, spätestens jedoch unverzüglich auf Anforderung des Anbieters. Dies gilt auch für sich während der Auftragsausführung ändernde Umstände. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Angaben des Kunden werden vom Anbieter nicht auf ihre Vollständigkeit überprüft.

(5) Der Kunde hat dem Anbieter bei IT-Aufträgen Zugang zu den für die Auftragserfüllung erforderlichen Datenbanken und EDV-Systemen zu gewähren sowie auf Anforderung die Struktur der Datenbank mit dem Anbieter zu klären. Ebenfalls hat der Kunde dem Anbieter einen uneingeschränkten Serverzugriff einzuräumen. Der Anbieter verpflichtet sich, mit den Einwahldaten des Kunden sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung durch Dritte zu verhindern.

(6) Sofern der Anbieter Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder auf Wunsch des Kunden zur Leistungserbringung sonst Software von Dritten einsetzt, muss der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge tragen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes. Bezüglich der Dritt-Software übernimmt der Anbieter keine Haftung oder Gewährleistung. Updates derartiger Software werden nicht ohne gesonderte Vereinbarung geschuldet.

(7) Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen Namens sowie auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.

(8) Sofern keine anderweitige Vereinbarung geschlossen ist, trägt der Kunde für das Hosting einer Website selbst Sorge.

(9) Sämtliche Zugangsdaten sind gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten.

(10) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.

(11) Gegenstand einer Website-Erstellung sind die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und deren Erstellung auf Basis des abgenommenen Konzeptes. Sofern in der Konzeptionsphase weitere – bei Angebotserstellung nicht vom Kunden angegebene – Funktionen oder ein größerer Umfang gewünscht werden, sind diese zusätzlichen Arbeiten gesondert zu vergüten.

(12) Ohne besondere Vereinbarung sind folgende Leistungen nicht vom Angebot des Anbieters umfasst: die Einstellung der Website in das Internet auf eigenem oder fremdem Server, die Verschaffung entsprechender Internet-Adressen (Domains), die Lizenzierung oder Erstellung von Fotos sowie die Bereitstellung rechtlicher oder inhaltlicher Texte für die Website.

§ 4 Leistungsänderungen /-Unterbrechung

(1) Der Kunde hat den Anbieter bei Erkennen einer erforderlichen Änderung so schnell wie möglich zu kontaktieren. Ebenso wird sich der Anbieter verhalten.

(2) Der Anbieter wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben kann. Die Parteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Funktionseinschränkungen und technische Probleme, die sich daraus ergeben, dass sich der Kunde über einen Vorschlag zur Leistungsänderung hinweggesetzt hat.

(4) Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist der Anbieter berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

§ 5 Abnahme

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der Leistung zu verlangen. Die Bereitstellung einer Leistung bzw. des Zugangs zu einer Leistung stellt die Aufforderung zur Abnahme dar. Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden.

(2) Aufforderungen zu einer Abnahme und die Abnahmen selbst können in Textform (E-Mail) erfolgen.

(3) Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung ist der Kunde verpflichtet zu prüfen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde sich zur Abnahme nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten angemessenen Frist, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Übergabe bzw. Bereitstellung, äußert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde. Ebenfalls steht die Zahlung eines fälligen Honorarteils durch den Kunden an den Anbieter der Abnahme der vor Zahlung des Honorars erstellten Arbeiten gleich.

(5) Werden die abzunehmenden Leistungen in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt und besprochen, hat es der Kunde binnen einer Frist von 14 Tagen nach dem Termin in Textform mitzuteilen, falls er die Leistungen nicht abnimmt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.

(6) Erachtet der Kunde Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen dem Anbieter ohne schuldhaftes Zögern nachvollziehbar mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass der Anbieter ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Andernfalls ist vom Anbieter lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen.

(7) Der Anbieter ist verpflichtet, eine einmalige Nachbesserung der Leistung nach den vom Kunden mitgeteilten Änderungen durchzuführen. Darüber hinaus ist der Anbieter nur verpflichtet, an dem betroffenen Projekt weiterhin tätig zu werden, wenn über diese Änderungen binnen einer Frist von zwei Wochen nach Unterbreitung des Vorschlags zur Modifikation Einvernehmen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag beendet. Die Rechte der Beteiligten wegen der bereits erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

§ 6 Honorar / Preise

(1) Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise (im Zweifel auf Basis eines Stunden- oder Tagessatzes) zu entrichten. Fehlt es an vertraglichen Abreden zur Höhe eines Stunden- oder Tagessatzes, so hat der Anbieter Anspruch auf Vergütungen gemäß den Vergütungsvorgaben eines einschlägigen Branchenverbandes (z.B. der AGD)

(2) Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(3) Der Honoraranspruch des Anbieters entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(5) Sollten Umstände dazu führen, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter schriftlich veranschlagten trotz sorgfältiger Planung um mehr als 20 % übersteigen, wird der Anbieter den Kunden schriftlich oder per E-Mail auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen fünf Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 4 dieser AGB.

(6) Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

(7) Wiederkehrende Leistungen kann der Anbieter monatlich abrechnen.

§ 7 Zahlungen

(1) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Befindet sich der Kunde länger als zwei Wochen in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten, sowie bei laufenden Aufträgen die weitere Arbeit bis zum Zahlungseingang einzustellen. Die weiteren gesetzlichen Rechte im Falle des Verzugs bleiben unberührt.

(3) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur möglich, soweit die Forderung des Kunden von dem Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden oder sie unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(4) Drittkosten, die bei Herstellungsarbeiten entstehen, sowie sonstige Fremdkosten, wie etwa Kosten für spezielle Rechtsberatung, werden mit 15 %igem agenturüblichem Provisionsaufschlag weiter berechnet (sogenannte Service-Fee).

§ 8 Lieferung • Termine

(1) Fristen und Termine, insbesondere solche, durch deren Nichteinhaltung eine Partei gemäß § 286 Abs. 2 ohne Mahnung in Verzug gerät, sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Informationen, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt.

(2) Soweit eine nicht entschuldigte Verzögerung der vertraglich vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungsfristen eingetreten ist, ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er dem Anbieter eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende, Nachfrist gewährt hat.

§ 9 Urheberrecht & Nutzungsrechte

(1) Jeder dem Anbieter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Anfertigung von Werken oder die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet ist, soweit nicht zwischen den Parteien ein lediglich dienstvertragliches Ableisten von Stunden vereinbart wurde. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann sinngemäß, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten.

(2) Alle vertragsgemäßen Leistungen des Anbieter bzw. von ihm eingeschalteter Dritter einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Anbieters, auch wenn sie gesondert berechnet werden.

(3) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der vertragsgemäß erstellten und von ihm abgenommenen Inhalte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere soweit sich der Zweck aus dem Angebot bzw. dem Vertrag ergibt. Im Falle einer Lizenzzahlung endet das Nutzungsrecht mit Einstellung oder Verzug der Lizenzzahlung.

(4) Für die Nutzung von Leistungen des Anbieters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung des Anbieters erforderlich. Dafür steht dem Anbieter eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(5) Soweit nicht ein Anderes vereinbart ist, dürfen die vom Anbieter gestalteten Werke, insbesondere übliche Software-Codes, gewonnene Erkenntnisse und sonstiges Know-How uneingeschränkt vom Anbieter auch für andere Projekte genutzt und lizenziert werden.

(6) Der Anbieter ist bei der Erstellung von Software oder sonstigen IT-Projekten (Websites, Datenbanken etc.) nicht zur Überlassung der Software in einem quelloffenen Zustand oder der dazu gehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet. Dem Kunden ist es nicht gestattet, in den Quellcode der vom Anbieter erstellten Software einzugreifen oder diesen zu Dekompilieren, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach dem Urheberrechtsgesetz vor.

§ 10 Haftung, Gewährleistung & Rügeobliegenheit

1. Gewährleistung & Rügeobliegenheit

(1) Die Gewährleistungsfrist für die durch den Anbieter erbrachten Leistungen, beträgt zwölf Monate, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder der Kunde ist Verbraucher.

(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zu dieser Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

(3) Soweit der Kunde vorgelegte Inhalte abnimmt, erklärt er damit die Ordnungsgemäßheit der Leistung.

(4) Der Kunde wird den Anbieter bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Die Darlegung von Mängeln hat so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Anbieter reproduzierbar und identifizierbar ist.

(5) Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar.

(6) Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(7) Im Falle eines Mangels steht dem Anbieter die Wahl der Nacherfüllung zu. Kann ein Mangel auch nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht.

(8) Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(9) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(10) Die Behebung eines Mangels an einem Vertragsprodukt ist dem Kunden nur gestattet, wenn der Anbieter mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist.

(11) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, (Software-)Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern. Die Gewährleistungsrechte betreffen nur die gemäß Vertrag erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden.

(12) Bei zugekauften Extensions kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die Extensions und / oder Schnittstellen unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten.

(13) Wegen der hohen Komplexität der Datenverarbeitungssysteme ist es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich, dass Computerprogramme immer in allen Anwendungsbereichen dauerhaft störungsfrei arbeiten. Geringfügige Brauchbarkeitseinschränkungen nicht wesentlicher Programmfunktionen sind keine nacherfüllungspflichtigen Mängel.

(14) Sämtliche Gewährleistungsausschlüsse beziehen sich auch auf die Haftungsregeln.

2. Haftung

(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

(2) In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, für Informationen oder sonstige Unterlagen, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Arbeiten trägt der Kunde. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

(3) Der Anbieter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.

(4) Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen des Funktionsumfangs oder des Supports bzw. der generellen fortgesetzten Unterstützung von Drittprodukten.

(6) Bei IT-Projekten ist der Kunde zur regelmäßigen Sicherung der bei ihm anfallenden Daten verpflichtet.

(7) Bei vom Anbieter zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen ist der Anbieter befugt – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten – Änderungen am Leistungsgegenstand vorzunehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Informiert der Kunde den Anbieter nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche oder reguliert er diese im eigenen Ermessen, erlischt der Freistellungsanspruch.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, an der Minimierung von Haftungsrisiken mitzuwirken. Der Kunde wird den Anbieter auf von ihm erkannte Haftungsrisiken unverzüglich hinweisen. Der Kunde ist zudem insbesondere verpflichtet, AGB für seine Tätigkeit einzusetzen, die einen Ausfall des Systems / der Website oder entstehende Kalkulationsfehler oder fehlerhafte Mengenangaben und vergleichbare Fälle absichern und ihm die Lösung von etwaigen Verträgen zugestehen. Entsteht eine Haftung des Kunden aufgrund einer Fehlerhaftigkeit des Systems, die jedoch durch eine vertragliche Regelung hätte vermieden werden können, findet eine Haftung des Anbieters nicht statt.

(9) Der Kunde haftet für von ihm vorgenommene Veränderungen des Systems, des Codes, der Software und / oder der Website, sei es durch Einschränkungen, Erweiterung oder Anpassung oder sonstige Eingriffe.

(10) Der Anbieter haftet nicht für Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung, die sich auf die vertragliche Leistung auswirken. Der Anbieter wird dem Kunden – soweit möglich – eine Anpassung der Leistungen nach den üblichen Vergütungen anbieten.

(11) Der Anbieter haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und / oder Ausarbeitungen.

(12) Bei Eintritt eines Haftungsfalls werden sich die Parteien die Gelegenheit zur Beseitigung des Haftungsstiftenden Ereignisses oder Umstandes gewähren und ggfls. das Recht auf Nachbesserung einräumen.

(13) Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob der Anbieter an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Anbieter die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

(14) Sämtliche genannten Haftungsausschlüsse gelten auch für Gewährleistungsrechte.

(15) Die Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten der Parteien.

§ 11 Referenzen

(1) Der Anbieter hat das Recht, den Kunden auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, im Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, als Referenz zu nennen und das Logo des Kunden zu benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf.

§ 12 Rücktritt

(1) Eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann erst dann nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dazu genutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde und auch im Übrigen die gesetzlichen Gründe für einen Rücktritt vorliegen.

(2) Tritt der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst.

(3) Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht vom Anbieter zu verantworten sind, gilt ein Schadenersatz zu Gunsten des Anbieters in Höhe von mindestens 50% des auf die noch nicht erbrachten Leistungen anfallenden Nettoauftragswertes als vereinbart, es sei denn, dass die Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder der Kunde nachweist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Kunde bleibt im Übrigen zur Vergütung der Leistungen verpflichtet, die bis zu seinem Rücktritt erbracht wurden.

(4) Ist mit dem Kunden im Rahmen eines Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsvertrages ein Mindestkontingent an Stunden vereinbart, bleibt der Kunde auch bei einem Rücktritt zur Vergütung der vereinbarten Stunden verpflichtet. Der Anbieter hat sich aber dasjenige anrechnen zu lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 13 Kündigung

(1) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Anbieter seine Pflichten in grober Weise verletzt; der Kunde seine Pflichten, insbesondere seine Mitwirkungspflichten, in grober Weise verletzt; über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.

(2) Sollte der Kunde vor Arbeitsbeginn kündigen, ist eine Zahlung von 10% der vereinbarten Vergütung fällig.


(3) Kündigt oder stoppt der Kunde eine beauftragte Leistung, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkter Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden. Der Kunde muss sämtliche Skizzen, Entwürfe, Datenträger oder sonstige Materialien unverzüglich an den Anbieter zurückgeben. Kopien von Daten sind zu löschen. Kündigt der Kunde, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf den Kunden über.

§ 14 Datenschutz

(1) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – werden vom Anbieter in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten. Mitarbeiter werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwingend notwendig ist.

(2) Sofern der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde für die Bereitstellung einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung verantwortlich. Der Kunde gilt auch im Übrigen als verantwortliche Stelle nach dem Datenschutzgesetz.

§ 15 Form von Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen, soweit in den vorliegenden AGB nicht ein anderes geregelt ist, der Schriftform.

(2) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

§ 16 Rechtswahl • Gerichtsstand

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Gericht.

 

Stand: 11. März 2018